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Diskussion um neue Tourismuskonzeption

Beschäftigt hat uns überdies die Diskussion um die neue Tourismuskonzeption, sie passierte am 12. Juni das Kabinett und wird im Herbst im Wirtschaftsausschuss zu diskutieren sein. Die Tourismuskonzeption kann Impulse für die Branche setzen. Ansprüche von Touristen, Beschäftigten und Anwohnern ändern sich. Dem muss flexibel Rechnung getragen werden. Politik ist gefordert, Handlungsempfehlungen der neuen Konzeption sorgsam auf ihre Umsetzbarkeit hin zu überprüfen. Dennoch haben wir öffentlich vor Übereifer gewarnt. Zuletzt wurden Forderungen nach einer zusätzlichen Belastung der Wirtschaft zum Zwecke des Marketings laut: zentral gesteuert über ein sogenanntes Tourismusgesetz nach Kärntener Vorbild.

Prüfung von Tourismuskonzept in M-VDie Übertragbarkeit des österreichischen Beispiels auf MV sollte sehr zurückhaltend bewertet werden. Ein Tourismusgesetz würde eine zentralistische Reform unserer historisch gewachsenen regionalen Tourismusverbände erfordern. Folge wäre, dass Marketing-Zwangsabgaben nach Schwerin abfließen würden. Und das ohne Klarheit darüber, ob die Marketingerfolge der homogen strukturierten Tourismusdestination Kärntens sich auch in MV einstellen.

Ich befürchte, dass sich unser Binnen-, Küsten- und Städtetourismus weitaus schwieriger unter einen Marketinghut bringen lässt. Daran wird aber auch eine Zwangsabgabe für die Tourismuswirtschaft nichts ändern.

Die Vielzahl dieser und weiterer Aspekte hat die CDU-Fraktion dazu veranlasst,  ausreichend Zeit für einen Prüfauftrag einzufordern. Der aktuelle Koalitionsvertrag setzt uns hier auch nicht unter Druck. Ein Tourismusgesetz wurde dort wohlwissentlich gar nicht zum Gegenstand gemacht. Möglicherweise auch, weil benachbarte Bundesländer, wie Schleswig-Holstein, bewusst auf ein solches Gesetz verzichten.
Mit einem Resultat der Prüfung ist nicht in dieser Wahlperiode zu rechnen. Besonders erfreulich ist, dass die CDU-Fraktion sich hinsichtlich der Zuständigkeiten durchsetzen konnte. Die Notwendigkeit eines Tourismusgesetzes muss selbstverständlich in dem Ministerium geprüft werden, das die notwendige Kompetenz dafür hat